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title: "Einleitung"
description: "Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist."
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tags: [gutachten]
fussnoten:
- nr: 1
text: "„Anhänger\" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sind laut Bundesverfassungsgericht auch einfache Parteimitglieder sowie sonstige Unterstützer\\ innen einer Partei. Auch deren Verhalten ist der Partei unter bestimmten, erhöhten Voraussetzungen zurechenbar. Dieses Gutachten stützt sich jedoch ausschließlich auf parteioffizielle Äußerungen von Bundesverband, Landes- bzw. Kreisverbänden und Parlamentsfraktionen sowie auf solche von Funktionär\\ innen -- also Inhaber\\*innen von Parteiämtern und Mandaten -- der AfD."
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# Einleitung
Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist. Denn die Partei geht nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger[^1] darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet.
Nach einer Kurzzusammenfassung werden weitgehend am Aufbau des eigentlichen Gutachtens entlang dessen wesentliche Erkenntnisse ausführlich zusammengefasst.
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**Fussnoten**
[^1]: „Anhänger" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sind laut Bundesverfassungsgericht auch einfache Parteimitglieder sowie sonstige Unterstützer\ innen einer Partei. Auch deren Verhalten ist der Partei unter bestimmten, erhöhten Voraussetzungen zurechenbar. Dieses Gutachten stützt sich jedoch ausschließlich auf parteioffizielle Äußerungen von Bundesverband, Landes- bzw. Kreisverbänden und Parlamentsfraktionen sowie auf solche von Funktionär\ innen -- also Inhaber\*innen von Parteiämtern und Mandaten -- der AfD.