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tags: [gutachten]
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# Einleitung
Im Folgenden wird geprüft, ob die AfD auf eine solche Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ausgeht.
Erforderlich hierfür ist ein planvolles Vorgehen hinsichtlich der Erlangung von Macht sowie die sogenannte Potentialität, also die Möglichkeit der Partei, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich zu erreichen (siehe oben Teil 2 [E](/quellen/gutachten/02-zusammenfassung/10-daraufausgehen.md).).
Ob die AfD planvoll auf die Erlangung von Macht hinarbeitet, wird unter F.II geprüft. Ein Indiz hierfür können parteiförmige Organisationsstrukturen darstellen (dazu unter [F.I](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/01-organisationsstruktur-und-funktionsbereiche/00-einleitung.md)). Unter F.III folgt die Prüfung der Potentialität. Dieses Kapitel schließt mit einem Fazit unter F.IV.