Ingest afd-gutachten.de: 307 Seiten, Stand 2026-07-25

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Gutachten-Ingest
2026-07-25 20:42:44 +00:00
commit ef76f3c71c
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type: quelle
title: "Einleitung"
description: "Das Gutachten orientiert sich beim Umgang mit den erhobenen, aufbereiteten und ausgewerteten Daten an den einschlägigen Standards guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie im Kodex …"
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stand: "2026-07-25"
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lizenz: "CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V."
trust: certified
timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z"
tags: [gutachten]
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# Einleitung
Das Gutachten orientiert sich beim Umgang mit den erhobenen, aufbereiteten und ausgewerteten Daten an den einschlägigen Standards guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie in den „Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten” der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und den „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten” der Deutschen Forschungsgemeinschaft niedergelegt sind. Nachfolgend sind die sich hieraus ergebenden Anforderungen und ihre Umsetzung im Projekt beschrieben.

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type: quelle
title: "Datenschutzrechtliche Anforderungen"
description: "Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Vorgaben des Datenschutz-, des Persönlichkeits- …"
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reihenfolge: 41
stand: "2026-07-25"
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lizenz: "CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V."
trust: certified
timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z"
tags: [gutachten]
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# Datenschutzrechtliche Anforderungen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Vorgaben des Datenschutz-, des Persönlichkeits- und des Urheberrechts. Zwar handelt es sich bei den einzelnen Personen zuzurechnenden Äußerungen ganz überwiegend um solche Daten, aus denen die politische Meinung der Äußernden hervorgeht, sodass ihre Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt wäre. Allerdings wurden nur Äußerungen von Funktionär\*innen der AfD verarbeitet, die diese in den Sozialen Medien, in Parlamenten, Interviews, Pressemitteilungen oder auf sonstige Weise selbst öffentlich gemacht haben, sodass das Verbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO nicht gilt (Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO). Außerdem diente die Verarbeitung dieser Daten ausschließlich wissenschaftlichen Forschungszwecken und war auf das für die Untersuchung der Prüfungsdimensionen erforderliche Maß beschränkt (Art. 89 Abs. 1 DSGVO), sodass das Verbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO auch aus diesem Grund nicht galt (Art. 9 Abs. 1 lit. j DSGVO). Die Verarbeitung der Daten war also zulässig.
Schutzwürdige Belange Dritter — etwa von Privatpersonen, deren Äußerungen ohne politischen Bezug in den erfassten Datenbeständen auftauchen — werden gewahrt, indem die Belege (Text oder Screenshot) auf Aussagen der AfD und ihrer Funktionär\*innen beschränkt sind.

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type: quelle
title: "Dokumentation und Nachvollziehbarkeit"
description: "Sämtliche für das Zustandekommen des Gutachtens relevanten Verfahrensschritte wurden so dokumentiert, dass sie durch Dritte nachvollzogen und überprüft werden können."
url: "https://afd-gutachten.de/gutachten/03-einfuehrung/04-methodik/06-forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik/02-dokumentation-und-nachvollziehbarkeit/"
kapitel_pfad: "gutachten/03-einfuehrung/04-methodik/06-forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik/02-dokumentation-und-nachvollziehbarkeit"
ebene: 4
reihenfolge: 42
stand: "2026-07-25"
content_hash: "sha256:7a27cdd7a5d35e0f89d0a285ad98cece028bbadee24e2b2afceb33901340f90b"
lizenz: "CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V."
trust: certified
timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z"
tags: [gutachten]
fussnoten:
- nr: 413
text: "Deutsche Forschungsgemeinschaft , Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2024, S. 14 Leitlinie 7 (Phasenübergreifende Qualitätssicherung)."
- nr: 414
text: "Deutsche Forschungsgemeinschaft , Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2024, S. 17 Leitlinie 12 (Dokumentation): „Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.\""
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# Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Sämtliche für das Zustandekommen des Gutachtens relevanten Verfahrensschritte wurden so dokumentiert, dass sie durch Dritte nachvollzogen und überprüft werden können. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation der Datenerhebung (Quellen, Erhebungszeiträume, Abrufdaten, eingesetzte Schnittstellen und Werkzeuge), der Datenaufbereitung (Transkription, Segmentierung, Bereinigung), der KI-gestützten Vorfilterung (eingesetztes Modell, Systemprompts, Parameter) sowie der anschließenden manuellen Prüfung durch die Jurist\*innen und Sozialwissenschaftler\*innen.
Die Herkunft jedes im Gutachten verwendeten Belegs wurde kenntlich gemacht; Zitationen ermöglichen den Rückbezug auf die Originalquelle.[^413] Belege, die im Fließtext auszugsweise wiedergegeben werden, sind im jeweils zugehörigen Anhang vollständig und — soweit angezeigt — in ihrem Kontext dokumentiert.
Die im Forschungsprozess entstandenen Daten und Dokumentationen werden gegen Manipulation gesichert.[^414]
Die im Projekt erhobenen und aufbereiteten Daten wurden in adäquater Weise gesichert und werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Gutachtens werden sämtliche im Gutachten aufgeführten Belege durch „Frag den Staat” in einer Datenbank der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: [https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/](https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/).
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**Fussnoten**
[^413]: Deutsche Forschungsgemeinschaft , Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2024, S. 14 Leitlinie 7 (Phasenübergreifende Qualitätssicherung).
[^414]: Deutsche Forschungsgemeinschaft , Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2024, S. 17 Leitlinie 12 (Dokumentation): „Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen."

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# forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik — Index
- [Einleitung](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/04-methodik/06-forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik/00-einleitung.md) — Das Gutachten orientiert sich beim Umgang mit den erhobenen, aufbereiteten und ausgewerteten Daten an den einschlägigen Standards guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie im Kodex …
- [Datenschutzrechtliche Anforderungen](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/04-methodik/06-forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik/01-datenschutzrechtliche-anforderungen.md) — Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Vorgaben des Datenschutz-, des Persönlichkeits- …
- [Dokumentation und Nachvollziehbarkeit](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/04-methodik/06-forschungsdatenmanagement-und-forschungsethik/02-dokumentation-und-nachvollziehbarkeit.md) — Sämtliche für das Zustandekommen des Gutachtens relevanten Verfahrensschritte wurden so dokumentiert, dass sie durch Dritte nachvollzogen und überprüft werden können.