--- type: rechtsbegriff title: "Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG" description: "Verfassungsrechtliche Untersagung einer Partei, wenn diese nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen." stand: "2026-07-25" lizenz: "CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V." trust: certified timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z" tags: [gutachten, rechtsbegriff] --- # Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG Verfassungsrechtliche Untersagung einer Partei, wenn diese nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. ## Fundstellen im Gutachten - [Einleitung](/quellen/gutachten/02-zusammenfassung/00-einleitung.md) - [Rechtliche Maßstäbe](/quellen/gutachten/02-zusammenfassung/04-rechtliche-massstaebe.md) - [Forschungsfrage](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/01-forschungsfrage.md) - [Vorarbeiten mit direktem Bezug zur Forschungsfrage](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/02-vorarbeiten/01-vorarbeiten-mit-direktem-bezug-zur-forschungsfrage.md) - [Funktion, Anspruch und Begrenzungen](/quellen/gutachten/03-einfuehrung/03-funktion-anspruch-und-begrenzungen.md) - [Einleitung](/quellen/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/00-einleitung.md) - [Einleitung](/quellen/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/05-daraufausgehen/01-massstaebe-des-bundesverfassungsgerichts/00-einleitung.md) - [Keine Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes](/quellen/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/06-keine-ungeschriebenen-tatbestandsmerkmale/01-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts/02-keine-anwendung-des-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatzes.md) - [Keine anderen Schlussfolgerungen mit Blick auf Art. 21 Abs. 3 GG](/quellen/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/06-keine-ungeschriebenen-tatbestandsmerkmale/02-keine-anderen-schlussfolgerungen-mit-blick-auf-art-21-abs-3-.md) - [Schluss](/quellen/gutachten/07-schluss.md)