--- type: quelle title: "Selbstabsicherung" description: "Die AfD reagierte auf staatliche Beobachtung und die Verbotsdebatte auf mehreren Ebenen: juristisch, organisatorisch und kommunikativ." url: "https://afd-gutachten.de/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung/" kapitel_pfad: "gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung" ebene: 4 reihenfolge: 262 stand: "2026-07-25" content_hash: "sha256:2ca74ab95fd6dacf08decf14f97fddcef827e3406e55f9b63ac05fa1967e2525" lizenz: "CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V." trust: certified timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z" tags: [gutachten] fussnoten: - nr: 4645 text: "Der Spiegel , AfD-Arbeitsgruppe sieht Anzeichen für Verfassungsfeindlichkeit in der Partei, in: Der Spiegel, 20.09.2019, [https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-arbeitsgruppe-sieht-anhaltspunkte-fuer-verfassungsfeindlichkeit-in-der-partei-a-1287914.html](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-arbeitsgruppe-sieht-anhaltspunkte-fuer-verfassungsfeindlichkeit-in-der-partei-a-1287914.html) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4646 text: "Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 40." - nr: 4647 text: "Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 41." - nr: 4648 text: "Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , 42." - nr: 4649 text: "Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 42." - nr: 4650 text: "Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 43." - nr: 4651 text: "Speit , Hausbergers Liste der No-Gos: Eine geleakte Präsentation zeigt, wie die AfD der Überwachung entgehen will. Ihr Berater rät von Antisemitismus und NS-Verharmlosung ab., in: Die Tageszeitung: taz, 11.10.2018, [https://taz.de/Angst-der-AfD-vor-dem-Verfassungsschutz/!5542441/](https://taz.de/Angst-der-AfD-vor-dem-Verfassungsschutz/!5542441/) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4652 text: "Allerdings ist noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision in der Sache gegen den Bundesverband zurückzuweisen. BVerwG, Beschluss v. 20.05.2025 − 6 B 23.24, BeckRS 2025, 17583 -- Verdachtsfall AfD ." - nr: 4653 text: "LTO-Redaktion , AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung, in: Legal Tribune Online, 05.05.2025, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/klage-afd-vg-koeln-13k389525-13l110925-gegen-verfassungsschutz-einstufung-gesichert-rechtsextremistisch](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/klage-afd-vg-koeln-13k389525-13l110925-gegen-verfassungsschutz-einstufung-gesichert-rechtsextremistisch) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4654 text: "LTO Redaktion , AfD erstmal nicht „gesichert rechtsextrem\", in: Legal Tribune Online, 26.02.3026, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13l110925-vg-koeln-stoppt-hochstufung-afd-als-gesichert-rechtsextrem](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13l110925-vg-koeln-stoppt-hochstufung-afd-als-gesichert-rechtsextrem) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4655 text: "Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus , Beobachtung der AfD durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), [https://www.bige.bayern.de/informationen-zu-extremismus/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-afd/](https://www.bige.bayern.de/informationen-zu-extremismus/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-afd/) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4656 text: "LTO-Redaktion , Verfassungsschutz darf sächsische AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, in: Legal Tribune Online, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3-b-127-24-ovg-sachsen-einstufung-afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-beschwerde](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3-b-127-24-ovg-sachsen-einstufung-afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-beschwerde) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4657 text: "Tagesspiegel , Sachsen-Anhalt, in: Tagesspiegel, 24.04.2024, [https://www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-anhalt-afd-landesverband-klagt-gegen-einstufung-als-rechtsextremistisch-11567054.html](https://www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-anhalt-afd-landesverband-klagt-gegen-einstufung-als-rechtsextremistisch-11567054.html) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4658 text: "Kaufmann/Lassiwe , Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall, in: Tagesspiegel, 02.01.2026, [https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/einstufung-als-rechtsextremistischer-verdachtsfall-afd-nimmt-klagen-gegen-das-land-brandenburg-zuruck-15097624.html](https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/einstufung-als-rechtsextremistischer-verdachtsfall-afd-nimmt-klagen-gegen-das-land-brandenburg-zuruck-15097624.html) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4659 text: "LTO-Redaktion , Verfassungsschutz in Teilen rechtswidrig, in: Legal Tribune Online, 31.05.2024, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-afd-klage-verfassungsschutz-bericht-fluegel-rechtswidrig](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-afd-klage-verfassungsschutz-bericht-fluegel-rechtswidrig) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4660 text: "ZDFheute , AfD-Klage gegen Verfassungsschutz gescheitert, in: ZDFheute, 27.08.2024, [https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-thueringen-hoecke-landtagswahl-gericht-100.html](https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-thueringen-hoecke-landtagswahl-gericht-100.html) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4661 text: "dpa , Hochstufung der AfD Niedersachsen auf Eis gelegt, in: t-online, 10.03.2026, [https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101164200/hochstufung-der-afd-niedersachsen-auf-eis-gelegt.html](https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101164200/hochstufung-der-afd-niedersachsen-auf-eis-gelegt.html) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4662 text: "Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz , Pressemitteilung 3/2025, 02.04.2025, [http://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/organklage-der-afd-gegen-in-den-sozialen-medien-und-auf-der-internetseite-der-landesregierung-veroeffentlichte-amtliche-erklaerungen-erfolglos-aeusserungen-zum-schutz-der-freiheitlichen-demokratischen-grundordnung-gerechtfertigt](http://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/organklage-der-afd-gegen-in-den-sozialen-medien-und-auf-der-internetseite-der-landesregierung-veroeffentlichte-amtliche-erklaerungen-erfolglos-aeusserungen-zum-schutz-der-freiheitlichen-demokratischen-grundordnung-gerechtfertigt) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4663 text: "OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 − 5 A 1218/22, juris, Rn. 22 -- Verdachtsfall AfD ." - nr: 4664 text: "Klein , Sprachstrategien und Dialogblockaden, 2012, S. 206." - nr: 4665 text: "Reisigl , Mit zweierlei Maß gemessen -- Kalkulierte Ambivalenz in rechtspopulistischen Repräsentationen von Geschlechterverhältnissen, Z Literaturwiss Linguistik 50 (2020), 203 (226)." - nr: 4666 text: "Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender Thüringen und Fraktionsvorsitzender Thüringen, Rede Björn Höcke Dresden live bei der Jungen Alternative AfD - Dresdner Gespräche, YouTube-Video vom 18.01.2017, [[zur Datenbank]](https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/beleg/7plqdgbw6e), 00:41:04." - nr: 4667 text: "Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender Thüringen und Fraktionsvorsitzender Thüringen, Rede Björn Höcke Dresden live bei der Jungen Alternative AfD - Dresdner Gespräche, YouTube-Video vom 18.01.2017, [[zur Datenbank]](https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/beleg/7plqdgbw6e), 00:44:42." - nr: 4668 text: "zit. nach Marsh/Carsten/Tsvetkova , Shunned at home, Germany's far-right AfD deepens ties to Trump administration, in: The Times of Israel, 30.10.2025, [https://www.timesofisrael.com/shunned-at-home-germanys-far-right-afd-deepens-ties-to-trump-administration/](https://www.timesofisrael.com/shunned-at-home-germanys-far-right-afd-deepens-ties-to-trump-administration/) (abgerufen am: 27.05.2026)." - nr: 4669 text: "Maximilian Krah, MdB aus Sachsen, X-Post vom 31.12.2025, ." - nr: 4670 text: "Maximilian Krah, MdB aus Sachsen, X-Post vom 18.01.2026, ." - nr: 4671 text: "Beatrix von Storch, MdB aus Berlin und stv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Markus Lanz vom 15.10.2025, , 00:27:20." - nr: 4672 text: "Beatrix von Storch, MdB aus Berlin und stv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Antwort vom 07.11.2025 auf Abgeordneten Watch, ." - nr: 4673 text: "Marco Rubio, Außenminister USA, X-Post vom 02.05.2025, ." --- # Selbstabsicherung Die AfD reagierte auf staatliche Beobachtung und die Verbotsdebatte auf mehreren Ebenen: juristisch, organisatorisch und kommunikativ. Sie richtete eine interne Arbeitsgruppe ein und beauftragte einen externen Gutachter (dazu unter [F.II.4.a)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung.md)). Parallel dazu führt die AfD eine konsequente juristische Auseinandersetzung gegen Einstufungen durch die Verfassungsschutzbehörden (dazu unter [F.II.4.b)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung.md)). Instrumente wie die Unvereinbarkeitsliste und Parteiausschlussverfahren sollen eine wirksame Abgrenzung vom rechtsextremen Spektrum demonstrieren, dienen jedoch vor allem der strategischen Absicherung (dazu unter [F.II.4.c)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung.md)). Ergänzend setzt sie auf ambivalente Kommunikation, die extrem rechte Kernbotschaften transportiert und zugleich gegenüber Öffentlichkeit und Behörden formale Dementierbarkeit wahrt (dazu unter [F.II.4.d)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung.md)). Zudem nutzt sie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Verbotsdebatte, um sich als politisch verfolgte Opposition zu inszenieren und Schutzmaßnahmen der wehrhaften Demokratie als undemokratische Repression umzudeuten (dazu unter [F.II.4.e)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/02-planvolles-vorgehen/04-selbstabsicherung.md)). Das Kapitel schließt mit einem Zwischenergebnis (dazu unter F.II.5). ## Arbeitsgruppe Verfassungsschutz Abschnitt betitelt „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“ Nachdem die Junge Alternative (JA) und der völkisch-nationalistische „Flügel” vom Verfassungsschutz als Verdachtsfälle eingestuft worden waren, rief die AfD 2017 eine parteiinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des damaligen Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig ins Leben. Deren Aufgabe war es, die Partei auf verfassungsfeindliche Anhaltspunkte zu prüfen. In einem internen Bericht der Gruppe hieß es, dass bei bestimmten Äußerungen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen vorlägen.[^4645] Zusätzlich beauftragte die Bundesgeschäftsstelle 2018 den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek mit einem Gutachten. In seinem Bericht empfahl er der Partei, alles zu unterlassen, was die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bewerten könnten: > Um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, alles zu unterlassen, was die Verfassungsschutzbehörden — zu Recht oder zu Unrecht — als Anhaltspunkte werten, sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird.[^4646] Murswiek legte der Partei außerdem nahe, Begriffe wie „Umvolkung”, „Überfremdung” oder „Volkstod”[^4647] zu vermeiden. Stattdessen solle man dieselben inhaltlichen Positionen „so differenziert darstellen, dass die kurzschlüssigen Schlussfolgerungen der Verfassungsschutzbehörden nicht möglich sind und jedenfalls in der gerichtlichen Kontrolle scheitern werden.”[^4648] Ein Beispiel war: „Wer über Einwandererkriminalität redet, sollte deutlich machen, dass es keineswegs darum geht, alle Einwanderer als kriminell anzusehen”[^4649]. Zudem riet er dazu, jegliche Kontakte zu vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen einzustellen, da sich die AfD „[m]it ihrem Schwerpunkt im Themenbereich Einwanderung […] auf einem verfassungsschutzrechtlichen Minenfeld”[^4650] bewege. Die taz berichtete 2018, dass die DES ein Seminar unter dem Titel „Patriotismus und Rechtsextremismus” anbot, bei dem die Beteiligten diskutierten, „was in der Partei gesagt werden kann und was nicht.”[^4651] Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Partei den Umgang mit staatlicher Beobachtung vor allem als kommunikative und strategische Herausforderung begreift, ohne ihre inhaltlichen Positionen grundlegend zu verändern. Selbst diese Strategie setzt sie jedoch nicht konsequent um. Begriffe, die Murswiek als verfassungsschutzrechtlich problematisch eingestuft hatte, verwendet sie weiterhin. ## Juristische Gegenwehr Abschnitt betitelt „Juristische Gegenwehr“ Die AfD führt eine konsequente juristische Auseinandersetzung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Sie klagte 2021 — letztlich erfolglos[^4652] — gegen die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall sowie des „Flügels” und der JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Als das BfV die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hochstufte, reichte die Partei erneut Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein.[^4653] Im Februar 2026 erzielte die Partei einen Erfolg im Eilverfahren: Das Verwaltungsgericht Köln untersagte es dem BfV einstweilen, die AfD als gesichert rechtsextremistisch zu führen.[^4654] Auch auf Landesebene klagte die AfD vielfach. Die Landesverbände Bayern[^4655], Sachsen[^4656], Sachsen-Anhalt[^4657] und Brandenburg[^4658] klagten gegen ihre Einstufungen durch das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz, die Landesverbände Hamburg[^4659] und Thüringen[^4660] gegen konkrete Tatsachenbehauptungen beziehungsweise Passagen in Verfassungsschutzberichten. In Niedersachsen führte der Eilantrag des dortigen Landesverbands dazu, dass der Landesverfassungsschutz die Hochstufung als gesichert rechtsextremistisch bis zur gerichtlichen Entscheidung zurücknahm.[^4661] Der Landesverband Rheinland-Pfalz klagte gemeinsam mit dem Bundesverband vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof gegen Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz auf Social Media — und scheiterte im März 2025.[^4662] ## Parteiausschlussverfahren und Unvereinbarkeitsliste Abschnitt betitelt „Parteiausschlussverfahren und Unvereinbarkeitsliste“ In Verfahren wie demjenigen vor dem OVG Münster im Jahr 2024 führt die AfD ihre satzungsrechtlichen Instrumente als Beleg dafür an, dass sie sich von rechtsextremen Organisationen abgrenze. Das Gericht fasste die Position der Partei wie folgt zusammen: > Unabhängig davon verfolge sie keine verfassungsfeindlichen Ziele, sondern grenze sich mit einer Unvereinbarkeitsliste bewusst von extremistischen Organisationen ab.[^4663] Die Unvereinbarkeitsliste und Parteiordnungsmaßnahmen der AfD dienen primär als formale Instrumente, leisten jedoch keine systematische inhaltliche Abgrenzung vom rechtsextremen Spektrum. Sanktionen gegen exponierte Funktionsträger wie Christina Baum oder Hans-Christoph Berndt wurden nicht verhängt. Die Unvereinbarkeitsliste untersagt lediglich eine formale Mitgliedschaft; der inhaltliche Austausch oder punktuelle Zusammenarbeit mit extrem rechten Akteur\*innen werden damit nicht konsequent unterbunden und bestehen in der Partei fort. Zudem werden Akteur\*innen der außerparlamentarischen extremen Rechten im parlamentarischen Apparat beschäftigt, wodurch die Maßnahmen faktisch unterlaufen werden. In der Gesamtschau unterlässt es die Partei somit, der Dominanz völkisch-nationalistischer Funktionär\*innen und dem Einfluss extrem rechter Kräfte allgemein effektiv entgegenzuwirken (siehe oben Teil 1 [D](/quellen/gutachten/04-teil-1-entwicklung-machtzentren-und-vorfeld-der-alternative-/04-abgrenzungsmassnahmen/00-einleitung.md).). ## Ambivalente Kommunikation Abschnitt betitelt „Ambivalente Kommunikation“ Die AfD nutzt ambivalente Kommunikation, um zwei grundsätzlich unvereinbare Ziele zugleich zu erreichen: rechtsextreme Kernbotschaften an die eigene Basis zu vermitteln und gleichzeitig gegenüber Öffentlichkeit, Justiz und Verfassungsschutz formale Dementierbarkeit aufrechtzuerhalten. Diese Strategie ist in der Politikwissenschaft unter dem Konzept „kalkulierte Ambivalenz” theoretisch gefasst. Der Sprachwissenschaftler Josef Klein beschreibt darunter eine Technik, bei der „zwei tendenziell unvereinbare Positionen als vereinbar”[^4664] dargestellt werden. Der Sprachwissenschaftler Martin Reisigl benennt als Funktionen von kalkulierter Ambivalenz unter anderem die Suggestion der Vereinbarkeit gegensätzlicher Positionen, die simultane Adressierung mehrerer Ideologien, Weltanschauungen, ethischer Werthaltungen, den Tabubruch ohne Verantwortungsübernahme und die Vermeidung einer eindeutigen Festlegung.[^4665] Björn Höckes Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 illustriert das Muster exemplarisch. Höcke bezeichnete das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande”[^4666] und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad” sowie das Ende der „dämlichen Bewältigungspolitik”[^4667]. Die Formulierung erlaubt zwei Lesarten: Ist das Mahnmal ein Denkmal, das an eine Schande erinnert — oder ist das Mahnmal selbst eine Schande? Im Gesamtkontext der Rede ist die zweite Lesart für das eingeweihte Publikum unmissverständlich. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung des Begriffs „Remigration”. Im Bundestagswahlprogramm 2025 erscheint er für eine geordnete Rückführung Ausreisepflichtiger und damit als vermeintlich rechtsstaatliches migrationspolitisches Instrument. Im Sinne Martin Sellners umfasst er hingegen auch die Ausbürgerung von sowie die Erzeugung von Auswanderungsdruck auf Deutsche mit Migrationsgeschichte. Die kalkulierte Ambivalenz zeigt sich bei der AfD in den offiziellen Verlautbarungen zur Remigration, die sich nicht auf deutsche Staatsbürger\*innen beziehen, und zugleich in dem von der Partei verfolgten Ziel der Ausbürgerung (siehe oben [A.II.3.b)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/02-realisierung-eines-ethnisch-kulturellen-volksbegriffs/03-massnahmen-zur-realisierung-eines-ethnisch-kulturellen-volks.md)), welches von AfD-Funktionär\*innen bis hin zu Alice Weidel als ein Teil von Remigration propagiert wird. ## Inszenierung politischer Verfolgung Abschnitt betitelt „Inszenierung politischer Verfolgung“ Darüber hinaus nutzt die AfD die Einstufung durch das BfV und die Debatte um ein Parteiverbot, um sich als politisch verfolgte Opposition zu inszenieren, die durch eine Instrumentalisierung von Behörden und Justiz unterdrückt werde. Um die Erzählung international zu verbreiten, sucht die Partei verstärkt Unterstützung bei den US-Republikanern. Wie sehr die AfD dabei das Bild eines autoritären Deutschlands zeichnet, verdeutlichen die Aussagen des Bundesvorstandsmitglieds Kay Gottschalk beim Young Republican Club. Er sagte: „We have no democracy anymore” und „You can’t say what you think or what you like.”[^4668] Dass die Partei diese Inszenierung selbst als Schutzstrategie begreift, belegen Äußerungen des Abgeordneten Maximilian Krah. Im Kontext der Verbotsdebatte kommentierte er die Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus als entscheidenden Wendepunkt: > Womit das AfD-Verbot erledigt sein dürfte. Trump ist der Gamechanger: Er erhöht die Kosten für die Einheitspartei bei deren Vorgehen gegen die Opposition. Die wird nun versuchen, mit kleinen Schikanen weiterzumachen. Es bleibt spannend.[^4669] An anderer Stelle formulierte er das strategische Kalkül noch unverblümter und betonte die Abhängigkeit der Partei vom Schutz durch die USA: > Grönland ist geographisch Amerika. Großraumordnung? In unserem Interesse liegt erst einmal, nicht in einen Konflikt mit den USA zu geraten. Was hat uns Grönland bislang gebracht? Und als AfD sollten wir tunlichst einen Zoff mit Trump vermeiden, schließlich schützt der uns vor einem Verbotsverfahren. [^4670] Diese transatlantische Kooperation beschränkt sich jedoch nicht nur auf rhetorische Schützenhilfe. In der Talkshow Markus Lanz vom 15. Oktober 2025 bestätigte Beatrix von Storch, Namen und Informationen an das Umfeld von Donald Trump und J.D. Vance zu übermitteln.[^4671] Sie begründete dies auf Abgeordneten Watch wie folgt: > Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den DSA stößt in den USA auf Unverständnis. Die Diskussion wird erleichtert, wenn die offiziellen Institutionen und deren Ansprechpartner, die für die Umsetzung des DSA zuständig sind, bekannt sind.[^4672] Diese Strategie zielt darauf ab, staatliche Schutzmaßnahmen der wehrhaften Demokratie in Deutschland als undemokratische Repression umzudeuten und sich durch die Solidarisierung einflussreicher US-Akteur\*innen eine politische Legitimation zu verschaffen. Dass diese Strategie internationale Resonanz erzeugt, zeigt eine Reaktion des US-Außenministers Marco Rubio: „Germany just gave its spy agency new powers to surveil the opposition. That’s not democracy — it’s tyranny in disguise.”[^4673] --- **Fussnoten** [^4645]: Der Spiegel , AfD-Arbeitsgruppe sieht Anzeichen für Verfassungsfeindlichkeit in der Partei, in: Der Spiegel, 20.09.2019, [https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-arbeitsgruppe-sieht-anhaltspunkte-fuer-verfassungsfeindlichkeit-in-der-partei-a-1287914.html](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-arbeitsgruppe-sieht-anhaltspunkte-fuer-verfassungsfeindlichkeit-in-der-partei-a-1287914.html) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4646]: Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 40. [^4647]: Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 41. [^4648]: Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , 42. [^4649]: Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 42. [^4650]: Dietrich Murswiek , Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz. Kurzgutachten und Handlungsempfehlungen für die AfD, Oktober 2018, , S. 43. [^4651]: Speit , Hausbergers Liste der No-Gos: Eine geleakte Präsentation zeigt, wie die AfD der Überwachung entgehen will. Ihr Berater rät von Antisemitismus und NS-Verharmlosung ab., in: Die Tageszeitung: taz, 11.10.2018, [https://taz.de/Angst-der-AfD-vor-dem-Verfassungsschutz/!5542441/](https://taz.de/Angst-der-AfD-vor-dem-Verfassungsschutz/!5542441/) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4652]: Allerdings ist noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision in der Sache gegen den Bundesverband zurückzuweisen. BVerwG, Beschluss v. 20.05.2025 − 6 B 23.24, BeckRS 2025, 17583 -- Verdachtsfall AfD . [^4653]: LTO-Redaktion , AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung, in: Legal Tribune Online, 05.05.2025, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/klage-afd-vg-koeln-13k389525-13l110925-gegen-verfassungsschutz-einstufung-gesichert-rechtsextremistisch](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/klage-afd-vg-koeln-13k389525-13l110925-gegen-verfassungsschutz-einstufung-gesichert-rechtsextremistisch) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4654]: LTO Redaktion , AfD erstmal nicht „gesichert rechtsextrem", in: Legal Tribune Online, 26.02.3026, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13l110925-vg-koeln-stoppt-hochstufung-afd-als-gesichert-rechtsextrem](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13l110925-vg-koeln-stoppt-hochstufung-afd-als-gesichert-rechtsextrem) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4655]: Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus , Beobachtung der AfD durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), [https://www.bige.bayern.de/informationen-zu-extremismus/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-afd/](https://www.bige.bayern.de/informationen-zu-extremismus/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-afd/) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4656]: LTO-Redaktion , Verfassungsschutz darf sächsische AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, in: Legal Tribune Online, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3-b-127-24-ovg-sachsen-einstufung-afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-beschwerde](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3-b-127-24-ovg-sachsen-einstufung-afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-beschwerde) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4657]: Tagesspiegel , Sachsen-Anhalt, in: Tagesspiegel, 24.04.2024, [https://www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-anhalt-afd-landesverband-klagt-gegen-einstufung-als-rechtsextremistisch-11567054.html](https://www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-anhalt-afd-landesverband-klagt-gegen-einstufung-als-rechtsextremistisch-11567054.html) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4658]: Kaufmann/Lassiwe , Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall, in: Tagesspiegel, 02.01.2026, [https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/einstufung-als-rechtsextremistischer-verdachtsfall-afd-nimmt-klagen-gegen-das-land-brandenburg-zuruck-15097624.html](https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/einstufung-als-rechtsextremistischer-verdachtsfall-afd-nimmt-klagen-gegen-das-land-brandenburg-zuruck-15097624.html) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4659]: LTO-Redaktion , Verfassungsschutz in Teilen rechtswidrig, in: Legal Tribune Online, 31.05.2024, [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-afd-klage-verfassungsschutz-bericht-fluegel-rechtswidrig](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-afd-klage-verfassungsschutz-bericht-fluegel-rechtswidrig) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4660]: ZDFheute , AfD-Klage gegen Verfassungsschutz gescheitert, in: ZDFheute, 27.08.2024, [https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-thueringen-hoecke-landtagswahl-gericht-100.html](https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-thueringen-hoecke-landtagswahl-gericht-100.html) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4661]: dpa , Hochstufung der AfD Niedersachsen auf Eis gelegt, in: t-online, 10.03.2026, [https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101164200/hochstufung-der-afd-niedersachsen-auf-eis-gelegt.html](https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101164200/hochstufung-der-afd-niedersachsen-auf-eis-gelegt.html) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4662]: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz , Pressemitteilung 3/2025, 02.04.2025, [http://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/organklage-der-afd-gegen-in-den-sozialen-medien-und-auf-der-internetseite-der-landesregierung-veroeffentlichte-amtliche-erklaerungen-erfolglos-aeusserungen-zum-schutz-der-freiheitlichen-demokratischen-grundordnung-gerechtfertigt](http://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/organklage-der-afd-gegen-in-den-sozialen-medien-und-auf-der-internetseite-der-landesregierung-veroeffentlichte-amtliche-erklaerungen-erfolglos-aeusserungen-zum-schutz-der-freiheitlichen-demokratischen-grundordnung-gerechtfertigt) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4663]: OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 − 5 A 1218/22, juris, Rn. 22 -- Verdachtsfall AfD . [^4664]: Klein , Sprachstrategien und Dialogblockaden, 2012, S. 206. [^4665]: Reisigl , Mit zweierlei Maß gemessen -- Kalkulierte Ambivalenz in rechtspopulistischen Repräsentationen von Geschlechterverhältnissen, Z Literaturwiss Linguistik 50 (2020), 203 (226). [^4666]: Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender Thüringen und Fraktionsvorsitzender Thüringen, Rede Björn Höcke Dresden live bei der Jungen Alternative AfD - Dresdner Gespräche, YouTube-Video vom 18.01.2017, [[zur Datenbank]](https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/beleg/7plqdgbw6e), 00:41:04. [^4667]: Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender Thüringen und Fraktionsvorsitzender Thüringen, Rede Björn Höcke Dresden live bei der Jungen Alternative AfD - Dresdner Gespräche, YouTube-Video vom 18.01.2017, [[zur Datenbank]](https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/beleg/7plqdgbw6e), 00:44:42. [^4668]: zit. nach Marsh/Carsten/Tsvetkova , Shunned at home, Germany's far-right AfD deepens ties to Trump administration, in: The Times of Israel, 30.10.2025, [https://www.timesofisrael.com/shunned-at-home-germanys-far-right-afd-deepens-ties-to-trump-administration/](https://www.timesofisrael.com/shunned-at-home-germanys-far-right-afd-deepens-ties-to-trump-administration/) (abgerufen am: 27.05.2026). [^4669]: Maximilian Krah, MdB aus Sachsen, X-Post vom 31.12.2025, . [^4670]: Maximilian Krah, MdB aus Sachsen, X-Post vom 18.01.2026, . [^4671]: Beatrix von Storch, MdB aus Berlin und stv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Markus Lanz vom 15.10.2025, , 00:27:20. [^4672]: Beatrix von Storch, MdB aus Berlin und stv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Antwort vom 07.11.2025 auf Abgeordneten Watch, . [^4673]: Marco Rubio, Außenminister USA, X-Post vom 02.05.2025, .