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ordnungsmassnahmen — Index
- Einleitung — Die AfD-Bundessatzung sieht Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und Gebietsverbände vor.
- Parteiausschlussverfahren — Der Parteiausschluss ist der schärfste Eingriff in die mitgliedschaftlichen Rechte und unterliegt gemäß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) besonders hohen Hürden.
- Maßnahmen gegen Gebietsverbände — Neben dem Ausschluss einzelner Mitglieder sieht das Parteiengesetz (PartG) in § 16 auch Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände vor. Auch hier bestehen hohe Hürden.
- Fazit: Ordnungsmaßnahmen — Der Umgang der AfD mit parteiinternen Ordnungsmaßnahmen folgt nur eingeschränkt einer inhaltlichen Abgrenzungslogik.