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2026-07-25 20:42:44 +00:00

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zusammenfassung — Index

  • Einleitung — Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist.
  • Kurzzusammenfassung — In der AfD haben sich die radikalen Kräfte durchgesetzt. Diese Entwicklung zeigt sich — unter Berücksichtigung von mehr als 2.500 Belegen — in den Zielen der Partei und dem …
  • Zum Gutachten selbst — Das vorliegende rechtswissenschaftliche Gutachten prüft, ob die AfD nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische …
  • Entwicklung, Machtzentren und Vorfeld der AfD — In der AfD haben sich die radikalen Kräfte durchgesetzt. Das ist das Ergebnis eines schrittweisen Prozesses, in dessen Verlauf sich die Partei inhaltlich und personell …
  • Rechtliche Maßstäbe — Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung …
  • Ausrichtung gegen das Demokratieprinzip — Abschnitt betitelt „Zusammenfassung“
  • Ausrichtung gegen die Menschenwürdegarantie — Das politische Konzept der AfD ist außerdem gegen die Menschenwürdegarantie gerichtet.
  • Keine Ausrichtung gegen das Rechtsstaatsprinzip — Weder sind der AfD aktuell rechtsstaatsfeindliche Ziele nachweisbar noch liegt ein hinreichend systematisches rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhängerinnen vor, obwohl es …
  • Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung — Aus einer Gesamtbetrachtung der vorgenannten verfassungsfeindlichen Ausformungen des politischen Konzepts der AfD ergibt sich, dass die Partei auf die Beeinträchtigung der …
  • Keine NS-Wesensverwandtschaft — Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus ihre Verfassungswidrigkeit indizieren.
  • Daraufausgehen — Die AfD geht auch darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Sie geht planvoll vor und hat das Potenzial, ihre Ziele zu erreichen. 2.