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quelle Programmatik Die JA hatte zwei programmatische Schriften. Der „Deutschlandplan” aus dem Jahr 2018 wurde 2019 entschärft. https://afd-gutachten.de/gutachten/04-teil-1-entwicklung-machtzentren-und-vorfeld-der-alternative-/05-jugendorganisation/01-junge-alternative/01-programmatik/ gutachten/04-teil-1-entwicklung-machtzentren-und-vorfeld-der-alternative-/05-jugendorganisation/01-junge-alternative/01-programmatik 4 92 2026-07-25 sha256:3a106e0196b41e4384c1d20420f6040a71eb0553643a54f5e0c8e5b9982a0f1b CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
nr text
918 Roeser , Die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative": Entwicklung und aktuelle Aktivitäten, 2022, Hochschule Düsseldorf , S. 8--9.
nr text
919 Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress
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920 Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress
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921 Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress
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922 Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress
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923 OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 138.
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924 OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 121, 139.
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925 OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 142.
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926 OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 154.

Programmatik

Die JA hatte zwei programmatische Schriften. Der „Deutschlandplan” aus dem Jahr 2018 wurde 2019 entschärft.1 Im Deutschlandplan wurde das Staatsvolk primär über Abstammung definiert; der „Erhalt des deutschen Nationalstaates, des deutschen Volkes und deren Kultur und Traditionen” galt als zentrales politisches Anliegen.2 In Bezug auf die Migrationspolitik forderte der Deutschlandplan die vollständige Abschiebung ausreisepflichtiger Personen.3 Ziel war es, „die Minuszuwanderung von mindestens 200.000 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit pro Jahr”4 und die „sofortige Schließung der Grenzen […] um die ungeordnete Massenzuwanderung zu unterbinden”.5

Der Deutschlandplan wurde im Oktober 2022 vom Programm „Jugend, die vorangeht!” abgelöst. Dieses galt bis zur Auflösung der JA im März 2025. Das OVG Münster stellte im Rahmen der Verdachtsfalleinstufung der JA fest, dass sich aus dem neuen Programm keine inhaltliche Distanzierung von den im „Deutschlandplan” formulierten Zielsetzungen ergebe, da es sich lediglich in Umfang und Konkretisierungsgrad vom früheren Programm unterscheide, aber keine gegenläufigen Forderungen aufstelle.6

Das OVG Münster stellte fest, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die politischen Zielsetzungen der JA die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage stellen. Zu den zentralen politischen Vorstellungen der JA gehöre die Annahme, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige „ethnische” oder „ethnisch-kulturelle” Volkszugehörigkeit gebe, die von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung der deutschen Kultur und Identität sei. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte nur einen abgewerteten Status zuspreche.7

Insbesondere lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass Muslim***innen wegen ihres Glaubens diskriminiert werden sollten und ihnen der Schutz des Art. 4 GG versagt werden solle.8 Die Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentierten in der Gesamtschau, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz handele.9


Fussnoten


  1. Roeser , Die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative": Entwicklung und aktuelle Aktivitäten, 2022, Hochschule Düsseldorf , S. 8--9. ↩︎

  2. Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress ↩︎

  3. Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress ↩︎

  4. Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress ↩︎

  5. Junge Alternative, Deutschlandplan zul. geändert am VIII. Bundeskongress ↩︎

  6. OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 138. ↩︎

  7. OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 121, 139. ↩︎

  8. OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 142. ↩︎

  9. OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1217/22, BeckRS 2024, 15329 -- JA Verdachtsfall Rn. 154. ↩︎