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menschenwuerde — Index
- Einleitung — Die freiheitliche demokratische Grundordnung als Gegenentwurf einer totalen Herrschaftsform fußt auf der unantastbaren Würde des Menschen (Art. 1 Abs.
- Elementare Rechtsgleichheit — Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet nicht nur den Schutz individueller Freiheit, sondern umfasst auch die elementare Rechtsgleichheit aller Menschen.
- Achtung der Individualität, Identität und Integrität — Der Staat hat ferner als Ausdruck der verfassungsstaatlichen Freiheit die Individualität, Identität sowie physische, psychische und moralische Integrität des Menschen zu achten.
- Menschenwürdiges Existenzminimum — Die Menschenwürde weist ferner eine leistungsrechtliche Dimension über den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Art. 1 Abs.