Files
2026-07-25 20:42:44 +00:00

4.8 KiB
Raw Blame History

type, title, description, url, kapitel_pfad, ebene, reihenfolge, stand, content_hash, lizenz, trust, timestamp, tags, fussnoten
type title description url kapitel_pfad ebene reihenfolge stand content_hash lizenz trust timestamp tags fussnoten
quelle Einleitung Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Äußerungen, mit denen der Parlamentarismus „verächtlich” gemacht wird, Indizien für die Zielsetzung einer Partei … https://afd-gutachten.de/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/00-einleitung/ gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/00-einleitung 4 216 2026-07-25 sha256:22b49f2a5c8b394c36ad6eb2cfcbcf5756ccfd091c70c52c3ab1846e8985200e CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
nr text
4318 VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 361 ff.
nr text
4319 BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 650 ff .
nr text
4320 Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV__AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV__AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 85 ff.

Einleitung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Äußerungen, mit denen der Parlamentarismus „verächtlich” gemacht wird, Indizien für die Zielsetzung einer Partei darstellen, die parlamentarische Demokratie als System abzuschaffen und durch ein undemokratisches System zu ersetzen. Ein solches Verächtlichmachen nahmen das Verwaltungsgericht Köln bei der Jungen Alternative,1 das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Bundesverband der AfD2 und das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg beim brandenburgischen Landesverband der AfD an3 und schlossen entsprechend jeweils auf eine demokratiefeindliche Zielsetzung.

Fraglich ist, ob dieser Schluss auch vorliegend gezogen werden kann.

Zur Beantwortung dieser Frage wird im Folgenden zunächst die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Verächtlichmachen des Parlamentarismus sowie deren Erweiterung durch das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Münster dargestellt (dazu unter B.III.1). Unter B.III.2 wird dann die konkrete Anwendung dieser Maßstäbe durch das Verwaltungsgericht Köln auf die Junge Alternative sowie durch Bundes- und Landesverfassungsschutz auf den Bundes- und brandenburgischen Landesverband der AfD dargestellt. Es folgt die Prüfung, ob diese Schlussfolgerungen auch bei der vorliegenden Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD gezogen werden können (dazu unter B.III.3). Schließlich wird unter B.III.4 analysiert, ob unabhängig von der unter B.III.2 dargestellten Argumentation aus den vorliegenden Äußerungen der Schluss zu ziehen ist, die AfD wolle das parlamentarische System abschaffen. Das so ermittelte Gesamtergebnis findet sich unter B.III.5.


Fussnoten


  1. VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 361 ff. ↩︎

  2. BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 650 ff . ↩︎

  3. Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV__AfD.pdf (abgerufen am: 19.08.2025), S. 85 ff. ↩︎