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realisierung-eines-ethnisch-kulturellen-volksbegriffs — Index
- Einleitung — Zu prüfen ist, ob die AfD in ihrer Grundtendenz das Ziel verfolgt, einen verfassungswidrigen, ethnisch-kulturellen Volksbegriff zu realisieren, indem sie das rechtlich verfasste …
- Maßstab: Der grundgesetzliche Volksbegriff — Das Staatsvolk des Grundgesetzes konstituiert sich ausschließlich über die rein rechtliche Staatsangehörigkeit, deren Erlangung einfachgesetzlich zu regeln ist.
- Ideologie: Ethnisch-kultureller Volksbegriff der AfD — Im Folgenden wird zunächst geprüft, ob die AfD einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff als Ideologie vertritt.
- Maßnahmen zur Realisierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs — Fraglich ist damit, ob die AfD einem ethnischen Volksverständnis nicht nur deskriptiv oder ideologisch anhängt, sondern auch auf dessen Realisierung durch rechtlich konkretisierte …
- Grundtendenz zur Realisierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs — Fraglich ist, ob aus den obigen Ausführungen damit insgesamt der Schluss gezogen werden kann, die AfD sei von einer Grundtendenz geprägt, einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff …
- Ergebnis — Die AfD ist von einer Grundtendenz geprägt, einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff zu realisieren.