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2026-07-25 20:42:44 +00:00

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quelle Fazit: Abgrenzungsmaßnahmen Die Analyse der parteiinternen Ordnungsmaßnahmen und der Unvereinbarkeitsliste zeigt, dass die Instrumente nicht konsequent genutzt werden, um sich vom extrem rechten Spektrum … https://afd-gutachten.de/gutachten/04-teil-1-entwicklung-machtzentren-und-vorfeld-der-alternative-/04-abgrenzungsmassnahmen/03-fazit-abgrenzungsmassnahmen/ gutachten/04-teil-1-entwicklung-machtzentren-und-vorfeld-der-alternative-/04-abgrenzungsmassnahmen/03-fazit-abgrenzungsmassnahmen 3 89 2026-07-25 sha256:1662385ef25ae1693846802d6d98a00392d93b253df69fe947e09955aa9f78f6 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten

Fazit: Abgrenzungsmaßnahmen

Die Analyse der parteiinternen Ordnungsmaßnahmen und der Unvereinbarkeitsliste zeigt, dass die Instrumente nicht konsequent genutzt werden, um sich vom extrem rechten Spektrum abzugrenzen. Parteiausschlussverfahren wurden nur selten gegen jene Mitglieder eingeleitet, die in hohem Maße durch verfassungsfeindliche Positionen auffallen. Wo sie eingeleitet wurden, spielten machtpolitische Erwägungen oder äußere Kritik oft eine Rolle. Auch Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände richteten sich nicht gegen jene Landesverbände, die von den Landesämtern für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurden (siehe oben D.I). Zugleich unterläuft die Partei ihre Unvereinbarkeitsliste faktisch, indem sie extrem rechte Akteur*innen als Mitarbeitende beschäftigt. Darüber hinaus betonte die Parteiführung selbst, dass dieses Instrument den Kontakt und Austausch nicht ausschließt (siehe oben D.II). Insgesamt dienen beide Instrumente daher nur eingeschränkt einer inhaltlichen Distanzierung. Den völkisch-nationalistischen Kräften setzen sie weder effektiv noch systematisch Grenzen.