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gefaehrdung-des-bestands-der-bundesrepublik-deutschland — Index
- Einleitung — Auch „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, (…) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”, sind gem. Art. 21 Abs.
- Integrität und Souveränität als Schutzgüter — Der Einschub „oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden” fand ohne Diskussionen im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rats Eingang in den späteren Art.
- Präzisierungen zur „Bestandsgefährdung" — Die soeben rezipierten Überlegungen zum Verständnis der Bestandsgefährdung überzeugen.