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timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z"
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tags: [gutachten]
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# Einleitung
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Im Folgenden wird geprüft, ob die AfD nach den im vorangegangenen Teil entwickelten Maßstäben verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist.
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Dafür muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob die Ziele der Partei oder das Verhalten ihrer Anhänger\*innen im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Unter [A](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/00-einleitung.md). werden zunächst potenziell im Widerspruch zur Menschenwürde stehende Zielsetzungen und Verhaltensweisen betrachtet. Hierunter fallen die rassistische Diskriminierung insbesondere von Muslim\*innen (dazu unter [A.I](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/01-muslimfeindlichkeit/00-einleitung.md)), die Verletzung der elementaren Rechtsgleichheit durch die Realisierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs (dazu unter A.II) und die Abwertung und Ausgrenzung von Schutzsuchenden (dazu unter [A.III](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/03-abwertung-und-ausgrenzung-schutzsuchender/00-einleitung.md)), die unter [A.IV](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/04-gesamtbetrachtung-des-rassistisch-motivierten-politischen-ko/00-einleitung.md) einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Weiter könnten auch die Verächtlichmachung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten (dazu unter [A.V](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/05-veraechtlichmachung-sexueller-und-geschlechtlicher-minderhei/00-einleitung.md)), antisemitische (dazu unter A.VI) und behindertenfeindliche (dazu unter A.VII) Zielsetzungen der Partei beziehungsweise Verhaltensweisen ihrer Anhänger\*innen mit der Menschenwürde unvereinbar sein.
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Unter [B](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/00-einleitung.md). werden weiter Zielsetzungen der Partei und ein Verhalten ihrer Anhänger\*innen betrachtet, die im Widerspruch zum Demokratieprinzip stehen könnten. Hierbei wird erneut auf die bereits unter A.II geprüfte rechtliche Abwertung bestimmter Deutscher Bezug genommen (dazu unter [B.I](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/01-verletzung-des-egalitaeren-status-bestimmter-deutscher.md)), weiter wird die Unterdrückung politischer Gegner\*innen (dazu unter B.II) sowie ein etwaiges Ziel zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie (dazu unter [B.III](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/00-einleitung.md)) erörtert.
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Unter [C](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/03-ziele-oder-verhalten-im-widerspruch-zum-rechtsstaatsprinzip/00-einleitung.md). wird schließlich geprüft, ob die AfD rechtsstaatsfeindliche, insbesondere gegen die richterliche Unabhängigkeit gerichtete Ziele verfolgt.
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Darauffolgend wird erörtert, ob eine Gesamtbetrachtung der Ziele der AfD und des dargestellten Verhaltens ihrer Anhänger\*innen ergibt, dass ihr politisches Konzept die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen würde (dazu unter [D](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/04-beeintraechtigung-oder-beseitigung-der-freiheitlichen-demokr/00-einleitung.md).).
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Unter [E](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/05-wesensverwandtschaft-mit-dem-nationalsozialismus/00-einleitung.md). wird geprüft, ob die Partei eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist, die ihre Verfassungsfeindlichkeit indizieren könnte.
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Darauf folgt die Prüfung, ob die Partei auch auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung *ausgeht* (dazu unter F.).
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Das Ergebnis der Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD findet sich unter G[E](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/05-wesensverwandtschaft-mit-dem-nationalsozialismus/00-einleitung.md).
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