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2026-07-25 20:42:44 +00:00

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quelle Einleitung Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist. https://afd-gutachten.de/gutachten/02-zusammenfassung/00-einleitung/ gutachten/02-zusammenfassung/00-einleitung 2 4 2026-07-25 sha256:72a2c99fc68128b93c45c45f9c946eefcb804bfd5df5dc4c1c61e1330d1a677c CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
nr text
1 „Anhänger" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sind laut Bundesverfassungsgericht auch einfache Parteimitglieder sowie sonstige Unterstützer\ innen einer Partei. Auch deren Verhalten ist der Partei unter bestimmten, erhöhten Voraussetzungen zurechenbar. Dieses Gutachten stützt sich jedoch ausschließlich auf parteioffizielle Äußerungen von Bundesverband, Landes- bzw. Kreisverbänden und Parlamentsfraktionen sowie auf solche von Funktionär\ innen -- also Inhaber*innen von Parteiämtern und Mandaten -- der AfD.

Einleitung

Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist. Denn die Partei geht nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger1 darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet.

Nach einer Kurzzusammenfassung werden weitgehend am Aufbau des eigentlichen Gutachtens entlang dessen wesentliche Erkenntnisse ausführlich zusammengefasst.


Fussnoten


  1. „Anhänger" im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sind laut Bundesverfassungsgericht auch einfache Parteimitglieder sowie sonstige Unterstützer\ innen einer Partei. Auch deren Verhalten ist der Partei unter bestimmten, erhöhten Voraussetzungen zurechenbar. Dieses Gutachten stützt sich jedoch ausschließlich auf parteioffizielle Äußerungen von Bundesverband, Landes- bzw. Kreisverbänden und Parlamentsfraktionen sowie auf solche von Funktionär\ innen -- also Inhaber*innen von Parteiämtern und Mandaten -- der AfD. ↩︎