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naehere-bestimmung-des-relevanten-verhaltens-ihrer-anhaenger — Index
- Einleitung — Das Bundesverfassungsgericht hat zur Bestimmung des relevanten Verhaltens der Anhängerinnen einer Partei insbesondere Grundsätze für die Zurechnung von Straftaten aufgestellt.
- Gegen die Menschenwürde gerichtetes Verhalten — Für Verhalten, das sich gegen die Menschenwürde richtet, bietet die „Ugah-Ugah”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 die geeigneten Maßstäbe.
- Volksverhetzungsdelikte — Volksverhetzung hat häufig einen politischen Hintergrund und spiegelt den Willen der Partei, wenn sie sich in ihre Ideologie einfügt.
- Gegen das Demokratieprinzip gerichtetes Verhalten — Relevantes Verhalten der Anhängerinnen der Partei kann sich auch gegen das Demokratieprinzip richten.
- Keine Grundtendenz erforderlich — Anders als bei der Bestimmung der Ziele einer Partei ist verfassungsfeindliches Verhalten nicht erst dann relevant, wenn es die Partei beherrscht.