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2026-07-25 20:42:44 +00:00

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quelle Struktureller Antisemitismus In Kapitel A.VI wird ein struktureller Antisemitismus innerhalb der AfD nachgewiesen. https://afd-gutachten.de/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/05-wesensverwandtschaft-mit-dem-nationalsozialismus/01-struktureller-antisemitismus/ gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/05-wesensverwandtschaft-mit-dem-nationalsozialismus/01-struktureller-antisemitismus 3 247 2026-07-25 sha256:855540cb0b3efa32080bc23a46d71a29e6e74c7f804be975e39fda399e11d8e4 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten

Struktureller Antisemitismus

In Kapitel A.VI wird ein struktureller Antisemitismus innerhalb der AfD nachgewiesen. Die dort untersuchten Befunde belegen, dass Funktionär*innen ein verschwörungsideologisches Weltbild vertreten, das antisemitische Motive über Chiffren wie „Globalisten”, „internationales Finanzkapital” oder die Bezugnahme auf George Soros reaktiviert, ohne Jüdinnen*Juden ausdrücklich zu benennen. In Einzelfällen lässt sich ein Verhalten von Funktionär*innen nachweisen, das die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden verletzt, etwa durch die Verbreitung antisemitischer Karikaturen mit nationalsozialistischer Bildsprache; ein hinreichend systematisches Verhalten ist jedoch nicht feststellbar.

Diese Befunde begründen keine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Der in der AfD nachweisbare strukturelle Antisemitismus hat eine andere Qualität als derjenige der NSDAP. Der nationalsozialistische Antisemitismus war rassenbiologisch fundiert, trug einen dezidiert eliminatorischen Charakter und verband die physische Vernichtung von Jüdinnen*Juden mit einer Erlösungsvorstellung: Die Beseitigung der als Bedrohung konstruierten jüdischen Feinde galt als Notwendigkeit für die Rettung der arischen Rasse. Er war das zentrale Element der nationalsozialistischen Weltanschauung und mündete in staatlich organisierten Vernichtungsmaßnahmen. Der in der AfD feststellbare strukturelle Antisemitismus lässt demgegenüber weder einen eliminatorischen Charakter noch eine solche Erlösungslogik erkennen; er schlägt sich nicht in konkreten rechtlichen Forderungen oder Maßnahmen gegen Jüdinnen*Juden nieder. Er kann zwar antisemitische Einstellungen normalisieren und fördern und schafft dadurch Gefahren für Jüdinnen*Juden in Deutschland, begründet jedoch keine positive Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus.