Files
2026-07-25 20:42:44 +00:00

3.7 KiB

type, title, description, url, kapitel_pfad, ebene, reihenfolge, stand, content_hash, lizenz, trust, timestamp, tags
type title description url kapitel_pfad ebene reihenfolge stand content_hash lizenz trust timestamp tags
quelle Einleitung Die Äußerungen von Funktionärinnen sowie das Verhalten von Anhängerinnen der AfD könnten die Menschenwürde von JüdinnenJuden im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG missachten. https://afd-gutachten.de/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/06-antisemitismus/00-einleitung/ gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/01-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zur-menschenwuerde/06-antisemitismus/00-einleitung 4 197 2026-07-25 sha256:23de9727f484b6843ca70a6dbbbca9e6125c4d48e53e54c6294107297541cb05 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten

Einleitung

Die Äußerungen von Funktionär*innen sowie das Verhalten von Anhänger*innen der AfD könnten die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG missachten. Konkrete Maßnahmen, die auf eine rechtliche Schlechterstellung von Jüdinnen*Juden abzielen, sind jedoch nicht erkennbar. Geprüft wird daher, ob sich eine antisemitische Grundtendenz der Partei aus der antisemitischen Ideologie ihrer Funktionär*innen (dazu unter A.VI.2) sowie aus dem Verhalten ihrer Anhänger*innen (dazu unter A.VI.3) belegen lässt.

Im Folgenden wird unter A.VI.1 zunächst dargestellt, wie Antisemitismus wissenschaftlich zu fassen ist und unter welchen Voraussetzungen antisemitische Äußerungen die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden verletzen. Da Antisemitismus gegenwärtig überwiegend in codierter Form geäußert wird, wird dabei auch erläutert, wie solche Äußerungen für Zwecke der Prüfung zu bewerten sind. Unter A.VI.2 wird sodann anhand konkreter Äußerungen untersucht, ob Funktionär*innen der AfD ein antisemitisches Weltbild vertreten. Die Untersuchung gliedert sich in fünf Themenbereiche: verschwörungsideologischen Antisemitismus (dazu unter A.VI.2.a)), völkische (dazu unter A.VI.2.b)) und wirtschaftliche Ausprägungen (dazu unter A.VI.2.c)), Geschichtsrevisionismus und sekundärer Antisemitismus (dazu unter A.VI.2.d)) sowie die Externalisierung von Antisemitismus (dazu unter A.VI.2.e)). Anschließend wird geprüft, ob das Verhalten von Anhänger*innen der AfD die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden verletzt (dazu unter A.VI.3).