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title: "Anwendung des „Verächtlichmachens des Parlamentarismus\" auf die AfD und die Junge Alternative durch Gerichte und Verfassungsschutz"
description: "Im Folgenden wird dargestellt, wie die von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Münster entwickelten Maßstäbe durch das …"
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timestamp: "2026-07-25T00:00:00Z"
tags: [gutachten]
fussnoten:
- nr: 4339
text: "VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 190."
- nr: 4340
text: "VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 191."
- nr: 4341
text: "VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 192."
- nr: 4342
text: "VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 197, 204."
- nr: 4343
text: "VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 209 ff."
- nr: 4344
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 534."
- nr: 4345
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 536 ff."
- nr: 4346
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 539."
- nr: 4347
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 536 ff."
- nr: 4348
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 556."
- nr: 4349
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 557."
- nr: 4350
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 558."
- nr: 4351
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562."
- nr: 4352
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562."
- nr: 4353
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562."
- nr: 4354
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 577 ff."
- nr: 4355
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 610 ff."
- nr: 4356
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 610."
- nr: 4357
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 624 ff."
- nr: 4358
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 632 ff."
- nr: 4359
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 636."
- nr: 4360
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 636."
- nr: 4361
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 637."
- nr: 4362
text: "BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 639."
- nr: 4363
text: "Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland\" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025)."
- nr: 4364
text: "Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland\" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37."
- nr: 4365
text: "Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland\" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37."
- nr: 4366
text: "Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland\" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37."
- nr: 4367
text: "Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland\" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\\_\\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 138."
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# Anwendung des „Verächtlichmachens des Parlamentarismus" auf die AfD und die Junge Alternative durch Gerichte und Verfassungsschutz
Im Folgenden wird dargestellt, wie die von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Münster entwickelten Maßstäbe durch das Verwaltungsgericht Köln (dazu unter [B.III.2.a)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/02-anwendung-des-veraechtlichmachens-des-parlamentarismus-auf-d.md)), das Bundesamt für Verfassungsschutz (dazu unter [B.III.2.b)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/02-anwendung-des-veraechtlichmachens-des-parlamentarismus-auf-d.md)) und das brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz (dazu unter [B.III.2.c)](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/03-abschaffung-der-parlamentarischen-demokratie/02-anwendung-des-veraechtlichmachens-des-parlamentarismus-auf-d.md)) auf die Junge Alternative, den Bundes- und den brandenburgischen Landesverband der AfD angewandt wurden.
## Verwaltungsgericht Köln
Abschnitt betitelt „Verwaltungsgericht Köln“
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte im Beschluss zur Einstufung der Jungen Alternative als gesichert extremistische Bewegung, der Parlamentarismus werde in einer mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Weise verächtlich gemacht,
> wenn bei der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung tritt, die im einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstellt und überspitzt verallgemeinert, begleitet von einer Diffamierung der Einrichtungen des Staates und den sie tragenden Parteien, sodass der Eindruck entstehen muss, diese allenthalben bestehenden Missstände hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst, am Maßstab praktischer Bewährung gemessen sei sie also untauglich. Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen „unerträglich” zu beseitigen.[^4339]
Auch wenn es einer Partei nicht darauf ankomme, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen, liege weiter eine auf deren Außer-Geltung-Setzen gerichtete Verhaltensweise vor, wenn es der Partei darum gehe, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern, um sich die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu sichern”.[^4340] „Vor diesem Hintergrund” könne bei „Äußerungen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage zu stellen”, angenommen werden, dass diese „auf ein Außer-Geltung-Setzen des Demokratieprinzips gerichtet” seien.[^4341] Als entsprechende Belege für eine demokratiefeindliche Zielsetzung zog das Verwaltungsgericht Köln dann etwa Äußerungen heran, in denen die Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen gleichgesetzt wurde[^4342] und politischen Gegner\*innen vorgeworfen wurde, die Grundrechte abzuschaffen (insbesondere während der Corona-Pandemie).[^4343]
## Bundesamt für Verfassungsschutz
Abschnitt betitelt „Bundesamt für Verfassungsschutz“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) legte denselben Maßstab an.[^4344] Ein Verächtlichmachen des Parlamentarismus nahm das BfV bei einem großen Teil der oben unter [B.II.2](/quellen/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/02-ziele-und-verhalten-im-wider-spruch-zum-demokratieprinzip/02-unterdrueckung-politischer-gegner-innen/02-ideologie-politische-gegner-innen-als-feinde-des-volkes.md) zur Darstellung der Ideologie der AfD aufgeführten sowie weiteren Äußerungen an. Insbesondere werde der Parlamentarismus verächtlich gemacht, wenn der Bundesrepublik Deutschland die Volkssouveränität abgesprochen und eine Steuerung deutscher Politik durch die USA behauptet wird.[^4345] Dies ziele darauf ab, „politische Entscheidungen als illegitim und undemokratisch erscheinen zu lassen”.[^4346] Umfasst hiervon würden nach dem BfV etwa Behauptungen über eine heimliche „Weltregierung” von „globalen Eliten”, Verschwörungserzählungen im Reichsbürger-Spektrum, die Delegitimierung des Grundgesetzes als „oktroyierte Verfassung” oder die Behauptung, „raumfremde Mächte” wie die USA würden mit Hilfe der etablierten Parteien „Deutschland klein halten”:[^4347]
> Mit den aufgeführten Äußerungen wird die Souveränität der Bundesrepublik pauschal in Abrede gestellt. Die Behauptung einer angeblichen Fremdsteuerung durch klandestine Akteure spricht der Bundesrepublik Deutschland eine funktionierende repräsentative Demokratie ab. Es wird suggeriert, die Regierenden seien eben nicht die Vertretenden des Volkes, sondern von außen eingesetzte oder gesteuerte Handlanger fremder Interessen. Damit werden die parlamentarischen Entscheidungen als undemokratisch und illegitim verunglimpft. Die Äußerungen zielen darauf ab, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Staatsgewalt als Teil der verfassungsmäßigen Ordnung grundlegend zu erschüttern.[^4348]
Auch das Inabredestellen der Pressefreiheit durch Behauptung einer „politische[n] Zensur”[^4349] oder Steuerung der Medien durch die Regierung[^4350] und die Zeichnung des Bildes einer insgesamt unfreien Medienlandschaft durch die Verwendung von Begriffen wie „Kartellpresse”[^4351] sind nach dem BfV „darauf ausgerichtet […], demokratische Institutionen und Strukturen selbst fundamental in Frage zu stellen”[^4352] und damit Anhaltspunkt für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechende Zielsetzung. Entsprechende Äußerungen schafften ein Bild, wonach „Repräsentantinnen und Repräsentanten der staatlichen Ordnung öffentlich-rechtliche und etablierte private Medien in einem totalitären Sinne instrumentalisierten, um die Interessen der herrschenden Eliten durchzusetzen” und verneinten damit „den demokratischen Charakter der Bundesrepublik”.[^4353]
Weiter lägen auch in der Gleichsetzung der aktuellen Bundesrepublik mit dem Nationalsozialismus, der DDR oder der allgemeinen Bezeichnung als Diktatur[^4354], wie gehäuft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgt,[^4355] Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Zielsetzungen:
> Dabei wird auch die derzeit bestehende staatliche Ordnung massiv diskreditiert, denn sie wird so dargestellt, als sei sie in der praktischen Prüfung untauglich, demokratische Werte zu verteidigen. […] zielen sie gerade auch in ihrer Häufigkeit und Vehemenz darauf ab, ein Klima der Verunsicherung und des Misstrauens in der Bevölkerung zu schaffen, indem die Regierungsparteien als autokratische Akteure in einer Diktatur dargestellt werden, wodurch wiederum die bestehende demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt als illegitime Staatsform erscheint.[^4356]
Hierunter fasst das BfV insbesondere auch Äußerungen, mit denen die Gewaltenteilung in Deutschland negiert wird[^4357] oder behauptet wird, der Staat gehe gewaltsam gegen die eigene Bevölkerung oder politische Gegner\*innen vor.[^4358]
Weiter könnten auch Angriffe mittels einer „[a]llgemeine[n] Diffamierung der staatlichen Institutionen” „Anhaltspunkte dafür sein, dass das Vertrauen in das politische System als Ganzes untergraben werden soll”.[^4359] Es gehe hierbei um „wiederholte Angriffe, die über eine scharfe Polemik und eine harte Auseinandersetzung in der Sache hinausgehen und dem politischen Gegner, anderen Parteien oder Politikerinnen und Politikern überhaupt jede Integrität im politischen Geschehen und deren Fähigkeit zu einer sinnvollen Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung absprechen”.[^4360] Hierunter fasst das BfV etwa die Bezeichnung der Grünen als „antideutsche[n] Todeskult”[^4361] oder der Bundesregierung als „Deutschlandzerstörer”.[^4362]
## Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg
Abschnitt betitelt „Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg“
Dem entspricht weitgehend auch die Einschätzung des brandenburgischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV Brandenburg).[^4363]
Systemkritik ist hiernach zwar in weitem Maße zulässig:
> Kritik an der Regierung und Kritik an den herrschenden Verhältnissen — am sogenannten System oder Regime — zu üben, ist zulässig und aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht zu beanstanden; insbesondere dann nicht, wenn diese Kritik vermeintliche Demokratiedefizite zur Sprache bringt und auf eine Forderung nach Behebung dieser Defizite abzielt.[^4364]
Die Grenze sei aber dadurch überschritten, dass der Landesverband Brandenburg insbesondere staatliche Institutionen und Vertreter pauschal diffamiere und damit die Interpretation zugelassen habe, es gehe nicht um Reformen, sondern um eine vollständige Überwindung des bestehenden Systems.[^4365] Als Belege hierfür nennt das LfV Brandenburg etwa Forderungen, den „Parteienstaat” abzuschaffen, ohne klarzustellen, was hiermit gemeint sei, und die Verwendung ähnlicher Begrifflichkeiten.[^4366]
Das LfV Brandenburg stellt dabei jedoch gerade auch heraus, dass es keine unzweifelhaften Belege dafür gebe, dass der Landesverband Brandenburg auf ein autoritäres System hinarbeite:
> Verstöße gegen das Demokratieprinzip kaschiert die Partei, indem sie behauptet, die Demokratie sei außer Kraft gesetzt worden und würde erst durch die AfD als wahre Oppositionskraft wiederhergestellt. Unzweifelhafte Belege dafür, dass der AfD-LV BB auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet, finden sich in den Verlautbarungen und Äußerungen nicht. Hier unterscheidet sich die Partei deutlich von klassischen rechtsextremistischen Bestrebungen, die sich erkennbarer an autoritäre bzw. totalitäre Modelle des 20. Jahrhunderts — Nationalsozialismus und Faschismus — anlehnen. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts sind in der AfD zwar eine Reihe revisionistischer und verharmlosender Äußerungen zu registrieren. Die Partei ist jedoch bemüht, wie es insbesondere für neurechte Bestrebungen strategisch geradezu kennzeichnend ist, sich potenziellen Wählern als modern-demokratische Kraft zu präsentieren.[^4367]
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**Fussnoten**
[^4339]: VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 190.
[^4340]: VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 191.
[^4341]: VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 192.
[^4342]: VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 197, 204.
[^4343]: VG Köln, Beschluss v. 05.02.2024 13 L 1124/23, BeckRS 2024, 5594, Rn. 209 ff.
[^4344]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 534.
[^4345]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 536 ff.
[^4346]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 539.
[^4347]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 536 ff.
[^4348]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 556.
[^4349]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 557.
[^4350]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 558.
[^4351]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562.
[^4352]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562.
[^4353]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 562.
[^4354]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 577 ff.
[^4355]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 610 ff.
[^4356]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 610.
[^4357]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 624 ff.
[^4358]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 632 ff.
[^4359]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 636.
[^4360]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 636.
[^4361]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 637.
[^4362]: BfV, AfD-Gutachten 2025, S. 639.
[^4363]: Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025).
[^4364]: Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37.
[^4365]: Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37.
[^4366]: Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 37.
[^4367]: Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg , Vermerk: Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland" als gesichert extremistische Bestrebung, 14.04.2025, [https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf](https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV\_\_AfD.pdf) (abgerufen am: 19.08.2025), S. 138.