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quelle Einleitung Ein erstes Indiz für das planvolle Vorgehen können parteiförmige Organisationsstrukturen darstellen. https://afd-gutachten.de/gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/01-organisationsstruktur-und-funktionsbereiche/00-einleitung/ gutachten/06-teil-3-verfassungswidrigkeit-der-afd/06-daraufausgehen/01-organisationsstruktur-und-funktionsbereiche/00-einleitung 4 252 2026-07-25 sha256:0658f07e573c1f8584e87ab5f7109a4b843afe326dfa96abc233584c523c8266 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
nr text
4480 BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 296 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat .
nr text
4481 BVerfG, Beschluss v. 14.01.1969 1 BvR 553/64, BVerfGE 25, 44, Rn. 44 ff. -- Durchsetzung von Parteiverboten .

Einleitung

Ein erstes Indiz für das planvolle Vorgehen können parteiförmige Organisationsstrukturen darstellen.1 Diese schaffen die „typische[ ] verbandmäßige[ ] Wirkungsmöglichkeit”2 , auf deren Gefährlichkeit bei einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung das Parteiverbot reagiert. Aus diesem Grund wird im Folgenden zunächst analysiert, ob die AfD über eine gefestigte und parteiförmige Organisationsstruktur verfügt.

Unter F.I.1 wird der Aufbau der AfD, unter F.I.2 ihre parlamentarische Präsenz betrachtet. Weiter wird unter F.I.3 dargestellt, welche Einrichtungen die Partei zur Schulung und Weiterbildung ihrer Mitglieder und Anhänger*innen unterhält. Schließlich folgen unter F.I.4 Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Partei.

Das Fazit zu Organisationsstrukturen der AfD als mögliches Indiz für ein planvolles Vorgehen folgt unter F.I.5.


Fussnoten


  1. BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 296 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat . ↩︎

  2. BVerfG, Beschluss v. 14.01.1969 1 BvR 553/64, BVerfGE 25, 44, Rn. 44 ff. -- Durchsetzung von Parteiverboten . ↩︎