1.6 KiB
1.6 KiB
ziele-der-partei-und-verhalten-ihrer-anhaenger — Index
- Einleitung — Die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die betrachtete Partei muss sich nach dem Wortlaut von Art. 21 Abs.
- Ausgangspunkt: Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts — Unter den Zielen einer Partei ist laut Bundesverfassungsgericht dasjenige zu verstehen, was die Partei politisch anstrebt — es kommt nicht darauf an, ob es sich dabei um …
- Notwendige Konkretisierung des Verhältnisses der „Ziele" einer Partei zum „Verhalten ihrer Anhänger" — Die nachfolgende Auslegung orientiert sich an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu Art. 21 Abs.
- Ausformungen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit als Zuschnitt getrennter Prüfungen — Das Bundesverfassungsgericht hat in den Entscheidungen NPD II bzw. NPD/Die Heimat das Verhältnis der Partei zu den Grundprinzipien ganzheitlich geprüft.