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quelle Einleitung Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschränkt sich „auf die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbaren Grundsätze”. https://afd-gutachten.de/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/01-freiheitliche-demokratische-grundordnung/00-einleitung/ gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/01-freiheitliche-demokratische-grundordnung/00-einleitung 3 121 2026-07-25 sha256:53346e83fd01b7d742e179e637333d25a113e39ca945cdd8b28369af47104938 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
nr text
1328 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 529 -- NPD II ; inhaltlich ebenso BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat .
nr text
1329 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 529 -- NPD II ; BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, juris, Rn. 142 -- KPD-Verbot .
nr text
1330 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 530 -- NPD II ; BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 34 -- SRP-Verbot .
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1331 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 530 -- NPD II ; weitgehend wortgleich BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 34 -- SRP-Verbot .
nr text
1332 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 531 -- NPD II ; in BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, Rn. 356 -- KPD-Verbot wurde hierzu bereits ausgeführt: "Die freiheitliche Demokratie setzt im Grunde nur voraus, daß im politischen Bereich die Möglichkeit eines relativen Vernunftgehalts' aller politischen Meinungen anerkannt und die Vereinfachung der Auseinandersetzungen durch Diskreditierung der gegnerischen Anschauungen und wirkliche Unterdrückung vermieden wird. Von diesem System geistiger Freiheit und Toleranz, geduldiger Reformarbeit und fortwährender Auseinandersetzung mit anderen grundsätzlich als gleichberechtigt angesehenen Auffassungen führt keine Brücke zu einer politischen Anschauung, die fordert, es müsse um eines materiellen Zieles willen, das von einer politischen Partei oder Klasse als allgemein verbindlich proklamiert wird, das ganze freiheitliche System unter Einsatz radikalster Mittel beseitigt werden".
nr text
1333 BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 35 -- SRP-Verbot .
nr text
1334 BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, Rn. 142 -- KPD-Verbot .
nr text
1335 BVerfG, Urteil v. 15.01.1958 1 BvR 400/51, Rn. 31 -- Lüth : das Recht auf freie Meinungsäußerung; BVerfG, Beschluss v. 18.03.2003 2 BvB 1/01 ua, juris, Rn. 65 -- Parteiverbotsverfahren NPD (Verfahrenseinstellung) ; BVerfG, Urteil v. 02.03.1977 2 BvE 1/76, BVerfGE 44, 125, Rn. 46 -- Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ; BVerfG, Urteil v. 19.07.1966 2 BvF 1/65, BVerfGE 20, 56, Rn. 135 -- Parteienfinanzierung I : den freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes; BVerfG, Beschluss v. 01.10.1987 2 BvR 1434/86, BVerfGE 77, 65, Rn. 19 -- Beschlagnahme von Filmmaterial : die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit; BVerfG, Beschluss v. 14.11.1969 1 BvL 24/64, BVerfGE 27, 195, Rn. 24 -- Anerkannte Privatschulen : das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität; BVerfG, Beschluss v. 22.10.2014 2 BvR 661/12, Rn. 83 -- Katholischer Chefarzt : die Religionsfreiheit.
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1336 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 -- NPD II .
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1337 So auch BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat für einen reduzierten Ansatz mit Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien mit schlechthin unverzichtbarem Gehalt für die freiheitliche demokratische Grundordnung; ebenso im Rahmen der Entscheidung über die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1218/22, juris, Rn. 123 -- Verdachtsfall AfD .
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1338 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 ff. -- NPD II .
nr text
1339 BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 -- NPD II ; weitgehend wortgleich mit Bezug zum Finanzierungsausschluss BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat .

Einleitung

Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschränkt sich „auf die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbaren Grundsätze”1 . Im Vordergrund steht das Prinzip der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG, welches durch die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit näher konkretisiert wird.2

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist als wertgebundene Ordnung zu verstehen, die das Gegenteil des totalen Staates bildet, welcher „als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt”3 . Als Gegenentwurf zu dieser totalen Herrschaftsform liegt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung daher die verfassungsrechtlich verankerte Vorstellung zugrunde, „dass der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbstständigen Wert besitzt und dass Freiheit und Gleichheit dauernde Grundwerte der staatlichen Einheit sind.”4 Insofern toleriert die auf diesem Verständnis gegründete Ordnung keine Gewalt- und Willkürherrschaft, welche die Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und die Freiheit sowie Gleichheit ablehnt.5

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zur SRP6 und KPD7 die Elemente, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bilden, als katalogartige Aufzählung im Rahmen einer Gesamtinterpretation des Grundgesetzes und seiner Einordnung in die moderne Verfassungsgeschichte konkretisiert:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition,
  • Vereinigungsfreiheit,
  • Parlamentarismus,
  • freie Wahlen mit regelmäßiger Wiederholung in relativ kurzen Zeitabständen.

Während dieser Katalog in weiteren Entscheidungen bestätigt und noch erweitert wurde8 , hat sich das Bundesverfassungsgericht im „NPD II”-Urteil9 auf wenige, zentrale Grundprinzipien konzentriert10 und einige der vorgenannten katalogartigen Elemente jeweils der Menschenwürde (dazu unter A.I), dem Demokratieprinzip (dazu unter A.II) oder dem Rechtsstaatsprinzip (dazu unter A.III) als die maßgeblichen Grundprinzipien zugeordnet.11 Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt:

Die Grundentscheidung der Verfassung für einen offenen Prozess der politischen Willensbildung hat zur Folge, dass auch das kritische Hinterfragen einzelner Elemente der Verfassung möglich sein muss, ohne dass dadurch ein Parteiverbot ausgelöst werden kann. Ein Ausschluss aus dem Prozess der politischen Willensbildung kommt erst in Betracht, wenn dasjenige in Frage gestellt und abgelehnt wird, was zur Gewährleistung eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens schlechthin unverzichtbar ist und daher außerhalb jedes Streits stehen muss.12


Fussnoten


  1. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 529 -- NPD II ; inhaltlich ebenso BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat . ↩︎

  2. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 529 -- NPD II ; BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, juris, Rn. 142 -- KPD-Verbot . ↩︎

  3. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 530 -- NPD II ; BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 34 -- SRP-Verbot . ↩︎

  4. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 530 -- NPD II ; weitgehend wortgleich BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 34 -- SRP-Verbot . ↩︎

  5. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 531 -- NPD II ; in BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, Rn. 356 -- KPD-Verbot wurde hierzu bereits ausgeführt: "Die freiheitliche Demokratie setzt im Grunde nur voraus, daß im politischen Bereich die Möglichkeit eines relativen Vernunftgehalts' aller politischen Meinungen anerkannt und die Vereinfachung der Auseinandersetzungen durch Diskreditierung der gegnerischen Anschauungen und wirkliche Unterdrückung vermieden wird. Von diesem System geistiger Freiheit und Toleranz, geduldiger Reformarbeit und fortwährender Auseinandersetzung mit anderen grundsätzlich als gleichberechtigt angesehenen Auffassungen führt keine Brücke zu einer politischen Anschauung, die fordert, es müsse um eines materiellen Zieles willen, das von einer politischen Partei oder Klasse als allgemein verbindlich proklamiert wird, das ganze freiheitliche System unter Einsatz radikalster Mittel beseitigt werden". ↩︎

  6. BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, Rn. 35 -- SRP-Verbot . ↩︎

  7. BVerfG, Urteil v. 17.08.1956 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, Rn. 142 -- KPD-Verbot . ↩︎

  8. BVerfG, Urteil v. 15.01.1958 1 BvR 400/51, Rn. 31 -- Lüth : das Recht auf freie Meinungsäußerung; BVerfG, Beschluss v. 18.03.2003 2 BvB 1/01 ua, juris, Rn. 65 -- Parteiverbotsverfahren NPD (Verfahrenseinstellung) ; BVerfG, Urteil v. 02.03.1977 2 BvE 1/76, BVerfGE 44, 125, Rn. 46 -- Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ; BVerfG, Urteil v. 19.07.1966 2 BvF 1/65, BVerfGE 20, 56, Rn. 135 -- Parteienfinanzierung I : den freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes; BVerfG, Beschluss v. 01.10.1987 2 BvR 1434/86, BVerfGE 77, 65, Rn. 19 -- Beschlagnahme von Filmmaterial : die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit; BVerfG, Beschluss v. 14.11.1969 1 BvL 24/64, BVerfGE 27, 195, Rn. 24 -- Anerkannte Privatschulen : das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität; BVerfG, Beschluss v. 22.10.2014 2 BvR 661/12, Rn. 83 -- Katholischer Chefarzt : die Religionsfreiheit. ↩︎

  9. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 -- NPD II . ↩︎

  10. So auch BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat für einen reduzierten Ansatz mit Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien mit schlechthin unverzichtbarem Gehalt für die freiheitliche demokratische Grundordnung; ebenso im Rahmen der Entscheidung über die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz OVG NRW, Urteil v. 13.05.2024 5 A 1218/22, juris, Rn. 123 -- Verdachtsfall AfD . ↩︎

  11. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 ff. -- NPD II . ↩︎

  12. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 2 BvB 1/13, Rn. 535 -- NPD II ; weitgehend wortgleich mit Bezug zum Finanzierungsausschluss BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 2 BvB 1/19, Rn. 248 -- Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat . ↩︎