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2026-07-25 20:42:44 +00:00

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quelle Einleitung Die Ziele einer Partei ergeben sich aus ihrer Ideologie und den von ihr angestrebten Maßnahmen (dazu unter B.III.1). https://afd-gutachten.de/gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/02-ziele-der-partei-und-verhalten-ihrer-anhaenger/03-naehere-bestimmung-der-ziele-und-grundsaetze-fuer-die-ausleg/00-einleitung/ gutachten/05-teil-2-rechtliche-massstaebe/02-ziele-der-partei-und-verhalten-ihrer-anhaenger/03-naehere-bestimmung-der-ziele-und-grundsaetze-fuer-die-ausleg/00-einleitung 4 132 2026-07-25 sha256:2cc9346d2e3cc7b48e2ae99a493adbadc61ffd73cd41a194c1e1f9c8fb8f5bb1 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten

Einleitung

Die Ziele einer Partei ergeben sich aus ihrer Ideologie und den von ihr angestrebten Maßnahmen (dazu unter B.III.1). Diese wiederum bestimmen sich unter anderem über die der Partei zurechenbaren Äußerungen ihrer Anhänger*innen (dazu unter B.III.2). Sofern es für die Ermittlung der Ziele auf die Äußerungen der Anhänger*innen einer Partei ankommt, gelten für die Auslegung mehrdeutiger Aussagen eigenständige Grundsätze (dazu unter B.III.3). Insbesondere im Falle von Diskrepanzen zwischen dem offiziellen Programm einer Partei und den Äußerungen ihrer Anhänger*innen ist die Bestimmung der vorherrschenden Grundtendenz erforderlich (dazu unter B.III.4).