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afd-gutachten-vault/konzepte/rechtsbegriff/parteiverbot-nach-art-21-abs-2-gg.md
2026-07-25 21:00:57 +00:00

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rechtsbegriff Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG Verfassungsrechtliche Untersagung einer Partei, wenn diese nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. 2026-07-25 CC-BY 4.0 Gesellschaft fuer Freiheitsrechte e.V. certified 2026-07-25T00:00:00Z
gutachten
rechtsbegriff

Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

Verfassungsrechtliche Untersagung einer Partei, wenn diese nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

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